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Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Die Tricks unseriöser Mitbewerber
Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass Kollegen und Mitbewerber Leistungen erheblich günstiger anbieten, als ich das kann. Klar, dass mich das neugierig macht. Jetzt bin ich dem Geheimnis billiger Preise auf der Spur: Denn einige Privatkunden geben mir derzeit endlich mal Einblick in die Kalkulation der Mitbewerber.
Fall 1: Teuer gerüstet!
In einem sehr publikumswirksamen Bereich sollte ich ein Gerüst aufstellen und eine Fassade streichen. Ich erarbeitete ein Angebot. Danach wurde ich von dem Kunden darauf hingewiesen, dass er das Gerüst über eine Werbeagentur bereitstellen lässt. Diese würde das Gerüst kostenlos zur Verfügung stellen, wenn sie dafür auf der Gerüstplane eine Werbung platzieren dürfe. Ich willigte ein, da ich dem Kunden keine Extrakosten aufbürden wollte.
Nach einigen Wochen wurde beschlossen, dass die Rückseite des Gebäudes ebenfalls gestrichen werden sollte. Der Zugang ist zwar nur über einen 20 m Durchgang möglich. Das sollte aber kein Problem sein. Die Gerüstbaufirma unterbreitete hierfür ein Angebot, das zirka 20 % über dem üblichen Marktpreis lag. Zudem forderte der Betrieb für den Transport der Gerüstteile durch den Durchgang zusätzlich über 6000,00 Euro für diese Erschwernis!
Tückisch: Dieser Posten wurden lediglich als „Bedarfsposition“ ausgewiesen. Hätte mein Kunde mir nicht zufällig das Angebot gezeigt, so wäre er über diesen Passus gestolpert und hätte das Gerüst beauftragt, da die Firma ja bereits am Objekt gearbeitet hatte. Übrigens: Es ging hier lediglich um 300 qm Gerüst!
Umsonst ist ganz schön teuer!
Ich habe mich dann um das Gerüst im Hinterhof gekümmert und dem Kunden einen fairen Preis dafür gemacht. 6 Wochen später allerdings ruft mich die ursprüngliche Gerüstbaufirma an. Der Grund: Sie habe nun die Plane mit der Werbung vom Gerüst an der Vorderseite abgenommen, da die Werbezeit abgelaufen sei. Da die Malerarbeiten aufgrund umfangreicher Vorarbeiten noch nicht fertig ausgeführt wurden und diese ohne eine Plane auch nicht machbar waren, musste
auf Kosten meines Kunden eine neue Plane befestigt werden.
Damit nicht genug, war das Gerüst für die Vorderseite viel zu weit von der Fassade aufgestellt. Um die Malerarbeiten ausführen zu können, wurde die Firma aufgefordert zusätzliche Konsolen bzw. Geländer anzubringen. Auch dies sollte mein Kunde extra bezahlen, da das nicht Vertragsbestandteil war. Aha! Der Gerüstbauer habe also nicht gewusst, dass die Fassade gestrichen werden soll???
Ich frage mich: Für was sonst sollte denn das Gerüst aufgebaut werden? Zur Deko? Als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerüstbauer? Als Werbetafelhalter?
Fazit 1:
Unterm Strich kostete das vermeintlich kostenlose Gerüst mehr, als ich mit meinem Gerüstbauer in Rechnung gestellt hätte.
Ich nenne das Betrug!
Fall 2:
Ich sollte für einen Kunden in einer leeren Wohnung alle Teppichböden entfernen und den Parkettboden verlegen. Wichtig: Ich sollte außerdem im Wohnzimmer einen Höhenausgleich anbringen, damit alle Böden gleich hoch sind. In meinem Angebot listete ich alle Arbeiten detailliert auf und machte meinem Kunden ein Festpreisangebot. Bei meiner Nachfrage erklärte mir mein Kunde, dass er die Arbeiten an eine andere Firma erteilt hätte da diese die Arbeiten um über 40 % ! billiger ausführen würde. Ich war geschockt und bat um das Angebot einsehen zu dürfen.
Das Angebot war übersichtlich geschrieben und machte auf den ersten Blick einen guten Eindruck.
Bei genauerem Hinsehen entdeckte ich jedoch
1. der Höhenausgleich im Wohnzimmer nicht im Angebot enthalten war.
Da ich in meinen Angeboten nie die genaue Quadratmeterzahl angebe, verglich ich hierzu auch die Angaben des Kollegen mit meinen internen Berechnungen. In diesem Fall kalkulierte ich die Arbeiten mit 125 Quadratmetern für Wohnzimmer, 2 Kinderzimmer, Schlafzimmer und Ankleidezimmer.
2. Im Angebot des Kollegen waren aber nur 86 Quadratmeter angesetzt. Im Kleingedruckten stand aber dafür, dass alle Flächen nach tatsächlichem Aufwand und Fläche abgerechnet werden.
Also werden in der Rechnung des Mitbewerbers später einmal 39 Quadratmeter mehr stehen als in seinem Angebot.
Meinem Kunden ist das nicht aufgefallen. Erst als ich Ihn darauf hingewiesen hatte. Da allerdings waren die Arbeiten bereits halb fertig und die Arbeitsleistungen meines Mitbewerbers schlussendlich erheblich teurer als mein Angebot.
Auf Nachfrage hieß es nur ganz lapidar, das sei ein Versehen gewesen. Der Kunde hätte jederzeit nachmessen können und dabei wäre ihm sicher dieser Mengenunterschied aufgefallen. Schließlich: Er, also der Kunde, sollte ja wissen wie groß seine Wohnung ist!
Fazit 2:
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Nein. In meinen Augen ist das Betrug und nichts anderes.
Manche Firmen geben bewusst billige Angebote raus und stellen dem Auftraggeber Fallen. Abgerechnet wird dann ein völlig anderer Betrag als auf dem Angebot stand.
Durch versteckte Hinweise kommen Sie auch noch mit dieser Masche durch.
Der Kunde hat das Nachsehen!
Mein Tipp: Genau hinsehen. Prüfen. Gegenangebote sorgsam vergleichen.
Ihr Jürgen Beil